Dämmung: Die Energiesparverordnung (EnEV) Eine Vorschau von Dipl.-Ing. Architekt Holger König
Mit dem dritten Schritt innerhalb von 18 Jahren will der Staat die Energieeinsparung für Gebäude ein weiteres - und wohl letztes - Mal steigern. Damit wird der Weg, der mit der Wärmeschutzverordnung 1982 und 1995 begonnen wurde, konsequent fortgesetzt. Mit der EnEV sollen die Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden um ca. 30 % verbessert werden.
Die EnEV vereinigt die bisher getrennten Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung von 1994. Weiterhin werden mit dem Bezug auf den Primärenergieeinsatz der Brennstoffe zum ersten Mal auch verursacherorientierte Aspekte in die Bewertung mit einbezogen.
Grundlegende ÄnderungenBasis für die Änderungsüberlegungen waren eine Fülle an Modellrechnungen und den daraus ermittelten Parametern für die Maßnahmenbewertung. Dazu kamen viele ausgewertete Modellbauvorhaben, die mit sehr unterschiedlichen Methoden versuchten, den Energiebedarf der Gebäude zu verringern. Dabei wurde in vielen Gebäuden deutlich, dass nicht alles, was versprochen wurde, nach der Messung auch eingehalten wurde.
In der EnEV soll nicht mehr der Jahres-Heizwärmebedarf ermittelt werden, sondern der Jahres-Heizenergiebedarf und der Primärenergiebedarf. Damit werden in Zukunft auch der Energieaufwand des Heizsystems, die Wärmeverluste und der Warmwasserbedarf einbezogen. Der Primärenergiebedarf schließlich zeigt die tatsächlich notwendigen Aufwendungen zur Energiebereitstellung. Damit werden die bekannten Argumente: »Bei uns kommt die Energie aus der Steckdose« und »Wir brauchen keinen Kamin«, erheblich relativiert.
EnergiebedarfsausweisFür jedes Gebäude muss ein Energiebedarfsausweis erzeugt werden. Er enthält Angaben zum Heizwärmebedarf, Heizenergiebedarf und Primärenergiebedarf. Die ermittelten Werte werden sowohl auf das Gebäudevolumen als auch auf die Gebäudenutzfläche bezogen dargestellt.
GebäudeWie schon bei der dritten Wärmeschutzverordnung werden bei dem detaillierten Ermittlungsverfahren keine bauteilspezifischen Anforderungen gestellt, sondern das Gebäude wird als Ganzes betrachtet. Dies bedeutet, dass dem Gestaltungsspielraum des Planers nur geringe Grenzen gesetzt sind. Defizite in einem Bauteil können durch andere Bauteile oder Methoden kompensiert werden. Bei der Anwendung des vereinfachten Verfahrens für Gebäude mit ein bis zwei Vollgeschossen oder bis zu drei Wohnungen und einer Fensterfläche von 15 bis 30% werden für die einzelnen Außenbauteile Obergrenzen für den Wärmedurchgangskoeffizienten festgelegt.
FensterIn Zukunft wird es keine direkten solaren Gewinne in Form eines effizienten u-Wertes geben, sondern diese Gewinne werden erst bei der Bestimmung des Heizwärmebedarfs direkt eingerechnet. Damit will man offensichtlich den Verzerrungen eines u-Wertes = 0 für Südfenster wieder korrigieren. Außerdem werden die Wärmedurchgangskoeffizienten für Fenster zusammen mit dem Randverbund der Isolierglasscheiben gerechnet, so dass mit einer Abwertung der Fenster von 0,1 bis 0,2 W/m²K gerechnet werden muss.
RolladenkästenRolladenkästen müssen auch weiterhin die Mindestanforderung von U = 0,6 W/m²K erfüllen.
WärmebrückenWärmebrücken müssen in Zukunft bei der Bestimmung des Heizenergiebedarfs berücksichtigt werden. Dies betrifft vor allem die Geschossdecken, die Fensterleibungen oder den Randverbund der Isolierglasscheiben. Die Regelung wird sich auf bestimmte Normkonstruktionen, z. B. DIN 4108, Blatt 2, beziehen. Wer andere Regeldetails ohne Nachweis verwendet, bekommt keinen Bonus. Wobei es letztlich nur eine »wärmebrückenarme« aber keine »wärmebrückenfreie« Konstruktion geben kann.
Lüftung und DichtheitDie Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle sind bereits mit der Vornorm DIN 4108, Teil 6, gegeben. Die Dichtheit der Fenster und Fenstertüren wird nach EN 12207 bemessen. Lüftungswärmeverluste werden pauschal berechnet. Dabei wird eine Luftwechselrate von 0,7 pro Stunde (bisher 0,8) eingesetzt. Geringere Werte können durch eine Messung (Blower-Door) angesetzt werden, z. B. 0,6/h.
Bestehende GebäudeWie schon bei der 3. WSVO werden bestehende Gebäude eher am Rande behandelt. Es werden konkrete Anforderungen an das betroffene Bauteil gestellt, z. B. wird ein auszuwechselndes Fenster in Zukunft den u-Wert 1,7 W/m²K erreichen müssen.
HeizungsanlageFür die einzubauenden Kessel werden in Zukunft so genannte Ausgleichszahlen festgelegt, aber nicht herstellerspezifisch, sondern kesselspezifisch. Rechnungen haben ergeben, dass mit ca. 20 % Unterschied zwischen Wärme- und Energiebedarf gerechnet werden muss. Fragwürdig ist die Festlegung des Normwertes mit einem NT Kessel, so dass der Einsatz eines Brennwertkessels bereits eine erhebliche Verbesserung darstellt. Dabei ist der Brennwertkessel in Deutschland bereits als Standard eingeführt.
Empfehlung für massive Gebäude1. Dämmung des Daches so gut wie möglich (kD = UD = 0,15 - 0,20 W/m2K), ca. 20 25 cm Dämmung
2. Wärmeschutzverglasung kF = UW = 1,0 - 1,2 W/m²K
3. Dichtheitsprüfung des Gebäudes bringt Bonus bei Lüftungswärmeverlust auf 0,6/h
4. Wärmebrückenarm bauen (DIN 4108, Bl. 2)
5. Dämmung zum Erdreich bzw. Kellerdecke 0,3 W/m²K (ca. 10 cm Dämmung)
Folgerung für die Außenwand: K AW = U AW = 0,40 W/m²K
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Dipl.-Ing. Holger König ist Handwerker, Architekt und Fachautor. Nach seinem Studium an der TU München und mehreren Jahren selbständiger Tätigkeit in der Bauplanung und Stadtsanierung gründete er 1983 mit Freunden ein Schreinereikollektiv und eine Naturbaustoffhandlung in Freising in München. Die langjährige Erfahrung aus Handwerk und Handel war auch bei der Planung vieler Wohnbauprojekte, die er im Raum München realisierte, von großem Wert.